18. Fazit und konkretes Strafmass Der Beschuldigte wird zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Die ausgestandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft von total 977 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. V. Landesverweisung