17. Asperation (Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe; Ziff. I.2. AKS) 17.1.1 Objektive Tatschwere Ausmass der Verletzung des betroffenen Rechtsguts: Mit der Nichtmeldung seiner Einnahmen im Umfang von CHF 6'350.00 bewirkte der Beschuldigte, dass ihm im selben Umfang höhere Sozialhilfeleistungen ausbezahlt wurden, auf die er bei korrekter Angabe seiner finanziellen Verhältnisse keinen Anspruch gehabt hätte Art der Tatbegehung und Verwerflichkeit des Handelns: