Während die hierarchisch untergeordnete Stellung ohne Weisungsbefugnis, welche zu einem grossen Teil als Gehilfenschaft (Logisgeber) qualifiziert wird, sich deutlich verschuldensmindernd auswirkt (Art 25 StGB), ist die hohe kriminelle Energie verschuldenserhöhend zu gewichten. Insgesamt rechtfertigt sich ein Abzug von 12 Monaten. Dass es bei einer (vergleichsweise kleinen) Menge reinen Heroins (110.66 Gramm) beim Anstalten treffen zum Veräussern bzw. Befördern blieb (AKS Ziff. I.1.3 und I.1.4), ist mit einem Abzug von 3 Monaten Rechnung zu tragen.