37 bei einer linearen Aufteilung der dazwischenliegenden 12 Monate Freiheitsstrafe für 1’100 Gramm auf 465.57 Gramm [1'965.57 Gramm ./. 1'500 Gramm]). Art der Tatbegehung und Verwerflichkeit des Handelns: In dieser Hinsicht ist zum einen der Deliktszeitraum von 4 Monaten (während eines Gesamtzeitraums von rund 8 ½ Monaten) und die Intensität der deliktischen Handlungen (Umschlag von mehreren 100 Gramm reinem Heroin im Monat) zu berücksichtigen.