33 14. Unrechtmässiger Bezug von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe 14.1 Rechtliche Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen zu Art. 148a StGB kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (Ziff. IV.2.1. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1218 f.), wobei das Folgende zu ergänzen ist: In «leichten Fällen» stellt der Tatbestand des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen einer Sozialversicherung oder der Sozialhilfe eine Übertretung dar (Art. 148a Abs. 2 StGB).