Am 3. Juni 2020 wurde der Beschuldigte zusammen mit E.________, der entsprechend des modus operandi portioniertes Heroingemisch mit sich führte, von der Polizei angehalten, bevor das mitgeführte Heroingemisch veräussert werden konnte. Damit hat der Beschuldigte den Tatbestand des Beförderns und Anstalten treffens zum Veräussern von 48 Gramm Heroingemisch (Reinheitsgrad: 19 % Heroin- Hydrochlorid, Wirkstoffmenge: 9.12 Gramm reines Heroin) erfüllt.