das Drogengeschäft hätte sich ohne den Tatbeitrag des Beschuldigten wesentlich anders abgespielt. Der Beschuldigte war und wollte dabei Teil der Organisation sein und bewusst seinen Beitrag zum Gelingen des Drogengeschäfts leisten, damit auch er davon profitieren und in der Hierarchie der Organisation aufsteigen konnte. Der regelmässige Austausch des Beschuldigten mit D.________ sowie seine Bemühungen um hierarchischen Aufstieg lassen denn auch eine Identifizierung des Beschuldigten mit den Taten der Organisation erkennen. Vor diesem Hintergrund erscheint der Beschuldigte eher als Mittäter denn als Gehilfe.