_), damit der Drogenhandel möglichst unbemerkt blieb und das Risiko, aufzufliegen, möglichst gering ausfiel. Dies, um sich und die Organisation sowie deren Strukturen nicht zu gefährden. Das Verhalten des Beschuldigten ging damit über das eines blossen passiven «Vermieters» hinaus, der sich ansonsten nicht weiter im Drogengeschäft involviert fühlt; das Drogengeschäft hätte sich ohne den Tatbeitrag des Beschuldigten wesentlich anders abgespielt.