Wie zuvor erläutert (E. 9.3.4 oben), steht der Erweiterung des Tatzeitraums allerdings das Verschlechterungsverbot entgegen. Im Ergebnis ist der Anklagesachverhalt als erstellt zu betrachten, wobei von nichtgemeldeten Einnahmen in der Höhe von total CHF 6'350.00 auszugehen ist. III. Rechtliche Würdigung