Das Beweisergebnis habe ferner ergeben, dass der Beschuldigte in der Zeit vom 20. September 2019 bis 1. Juli 2020 erzielte Einnahmen in der Höhe von mindestens CHF 7'400.00 (2 x CHF 1'300.00 für Logis + 16 x CHF 300.00 für Fahrdienst) pflichtwidrig nicht gemeldet habe, obwohl der Beschuldigte über seine Rechte und Pflichten informiert worden sei. Er habe mithin gewusst, dass er Einnahmen jeglicher Art der zuständigen Sozialbehörde zu melden habe und das entsprechende Dokument bzw. das Gesuch um Sozialhilfe vom 6. Mai 2019 unterzeichnet.