Dem Beschuldigten wurden ab November 2018 vom Flüchtlingssozialdienst der S.________ und später vom Flüchtlingssozialdienst der Stadt Bern monatliche Sozialhilfeleistungen im Umfang von mind. CHF 2340.55 ausgerichtet. Obwohl er am 06.05.2019 und 24.05.2019 unterschriftlich zur Kenntnis genommen hatte, dass er dem zuständigen Hilfswerk Änderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen hat, verschwieg er Einkünfte in der Höhe von total ca. CHF 7400.00 bis CHF 8100.00, führte den Flüchtlingssozialdienst der S.______