I.1.2.2., I.1.2.3. und I.1.4. AKS Nach dem Gesagten ist erstellt, dass der Beschuldigte F.________ wissentlich auf zwei Drogenauslieferfahrten chauffierte, wobei jeweils 150 Gramm Heroingemisch mit einem Reinheitsgrad von 27 %, bei zwei Fahrten total ausmachend 300 Gramm Heroingemisch bzw. 81 Gramm reines Heroin, an verschiedene Abnehmer verkauft wurden. Ferner machte der Beschuldigte mit G.________ wissentlich insgesamt 10 Drogenauslieferfahrten, wobei jeweils 150 Gramm Heroingemisch mit einem Reinheitsgrad von 27 %, total ausmachend 1'500 Gramm Heroingemisch bzw. 405 Gramm reines Heroin, an verschiedene Abnehmer verkauft wurden.