_ gehen sollen und sei nicht zum Verkauf vorgesehen gewesen, ist das Folgende festzuhalten: Gemäss dem Anzeigerapport der Kantonspolizei wurden in der fraglichen Wohnung insgesamt 461.60 Gramm Heroingemisch sichergestellt (pag. 149). Davon befanden sich 426 Gramm Heroingemisch verpackt in 17 Knollen zu je rund 25 Gramm in einer Tasche, was der standardisierten verkaufsbereiten Portionierung der Organisation entspricht (pag. 290; pag. 483; vgl. auch pag. 278, Z. 135 ff.). Weitere rund 35 Gramm wurden an anderen Stellen in der Wohnung sichergestellt (pag. 278, Z. 114 ff.).