218 in fine; vgl. auch E. 10.3.5 oben). G.________ sagte zudem aus, dass er dem Beschuldigten insgesamt «etwas über 3000.-, gesamthaft über 3000.- es waren Teilzahlungen» gegeben habe (pag. 284 Z. 437). Auf Nachfrage, wie viel er dem Beschuldigten pro Fahrt gegeben habe, etwa 300.00?» antwortete er: «Ja, es kommt etwa auf diesen Betrag» (pag. 284 Z. 439 f.). Von G.________ liegen somit keine präzisen Angaben vor und die Preisvorstellung des Beschuldigten könnte sich nach dem Instruktionsgespräch mit D.________ vom 25. Oktober 2019 noch erhöht haben. Bei der von G._____