__ von einem Heroin-Hydrochlorid Wert von 27 % auszugehen (pag. 165). Dieser Wert liegt unter dem statistischen Durchschnittswert und fällt somit zu Gunsten des Beschuldigten aus. Ein höherer Wert ist nicht angeklagt («mind. 27%»). Bei diesem Reinheitsgrad wurden somit durch G.________ 405 Gramm und durch F.________ 81 Gramm reines Heroin an Abnehmer veräussert, wozu der Beschuldigte durch seine Fahrdienste beitrug. Die bei G.________ sichergestellten 410 Gramm Heroingemisch entsprechen 110.7 Gramm reinem Heroin. 11.3.4 Wissen und Willen sowie Entschädigung