278 Z. 102 ff., 107 f.; 279 Z. 174, 184) und er nicht bestätigen könne, dass diese immer jeweils 25 Gramm gewogen hätten (pag. 281 Z. 247). Es seien aber immer CHF 350.00-400.00 gewesen (pag. 278 Z. 146; 281 Z. 248). 25 Gramm sei allgemein die Grösse gewesen. Es habe einige Male gegeben, wo sie kleiner gewesen seien. Für ihn seien sie alle gleich erschienen (pag. 278 Z. 142 f.). Bei der Hausdurchsuchung wurden 426 Gramm Heroingemisch in 17 Knollen (ca. 25 Gramm pro Knolle) sichergestellt, was die polizeilichen Erkenntnisse betreffend die Standard-Portionierung von 25 Gramm pro Knolle klar stützt.