Im Sinne einer Präzisierung ist der Verteidigung hingegen beizupflichten, dass die Angabe von G.________, er habe 11-12 Pakete zur Auslieferung erhalten, die letzte, durch die Polizei sichergestellte Lieferung mitumfasst (pag. 277, Z. 90 ff.; vgl. pag. 281, Z. 257 f.). Es ist somit lediglich von 10 (statt 11) Auslieferfahrten auszugehen. Davon erfolgten 7-8 Fahrten zusammen mit F.________. 11.3.2 Menge Heroingemisch G.________ sagte aus, dass er jeweils 6 Knollen zu den Abnehmern mitgenommen habe (vgl. u.a. pag. 278 Z. 102 ff.