in Erscheinung trat. Am 13., 14. und 22. Januar 2022 erfolgte der Transport mit einem weissen BMW (Kontrollschild: BE R.________), für welchen bei der Hausdurchsuchung beim Beschuldigten drei entsprechende Mietverträge betreffend diese Tage sichergestellt werden konnten (pag. 473 ff.). Den Vorbringen der Verteidigung ist somit entgegenzuhalten, dass die Identifikation des Beschuldigten als Fahrer von G.________ und F.________ nicht nur auf der (im Beisein der amtlichen Verteidigung des Beschuldigten) erfolgten Wiedererkennung des Autos basiert, sondern auch auf Observationsergebnissen der Polizei (pag. 448 f., Z. 486 ff.;