283 Z. 373 ff.). Sodann erkannte er auf Anhieb das Fahrzeug des Beschuldigten, welches dieser am 16. Januar 2020 für CHF 4'500.00 gekauft hatte (pag. 283 Z. 355 ff. und Kaufvertrag, pag. 481). Die Aussagen von G.________ stimmen sodann mit den Erkenntnissen aus den verdeckten Überwachungen überein. So konnte im Rahmen der Observation wiederholt beobachtet werden, wie der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum als Fahrer von G.________ und/oder F.________ in Erscheinung trat.