1.3 [s. oben] 1.4 Durch Anstalten treffen zum Befördern und Veräussern, evtl. Gehilfenschaft dazu (Art. 19 Abs. 1 lit. b i.V.m. lit. g BetmG, Art. 19 Abs. 1 lit. c LV. mit lit. g BetmG, evtl. i.V.m. Art. 25 StGB), festgestellt am 10.02.2020, als anlässlich der Hausdurchsuchung bei G.________ 410 Gramm Heroingemisch resp. 110,7 Gramm reines Heroin (RG 27% Heroin-Hydrochlorid) sichergestellt wurde, welches dieser, chauffiert vom Beschuldigten, am nächsten Tag diversen Abnehmer verkaufen wollte.