_ nicht garantieren wollte, dass er dies erhalten werde (pag. 219). Dabei ist die Angabe des Beschuldigten, wonach alleine das Auto CHF 50.00 koste, nach Ansicht der Kammer und entgegen dem Verständnis der Vorinstanz nicht so zu verstehen, dass dieser Betrag zusätzlich bezahlt werden sollte. D.________ verstand es so, dass der Beschuldigte CHF 250.00 wollte (vgl. S. 219 «Ich weiss es nicht ob er dir wird 250 geben oder nicht»). Zuvor nannte D.________ dem Beschuldigten als Bandbreite für die Entschädigung «einmal 200, 200 und mehr als 100 je nach Personen die er hat. Ich sage jetzt, du solltest fix Preis abmachen» (pag.