553 f.), hatte E.________ offenbar bei allen Fahrten eine Tasche dabei (der Beschuldigte bestätigte dies zumindest implizit, indem er aussagte, nicht gesehen zu haben, was E.________ in den Taschen hatte; pag. 333 Z. 100 f.), liefen die vier Fahrten im Wesentlichen gleich ab (modus operandi), erhielt der Beschuldigte gemäss eigenen Aussagen den Auftrag jeweils von «P.___ (Alias)» bzw. «L.___(Alias)», d.h. von Mitgliedern der Organisation (vgl. u.a. pag. 454, Z. 657 ff. mit Hinweisen) und betrug die (Mindest-)Portion der Organisation standardmässig 25 Gramm. Die Aussagen von E._____