1.3 Durch Beförderung (Art. 19 Abs. 1 lit. b BetmG) und Anstalten treffen zum Veräussern, evtl. Gehilfenschaft dazu (Art. 19 Abs. 1 lit. c LV. mit lit. g BetmG, evtl. i.V.m. Art. 25 StGB), begangen am 03.06.2019, indem er E.________ auf einer Auslieferfahrt von Lengnau nach Bern chauffierte und dabei 48 Gramm Heroingemisch resp. 9 Gramm reines Heroin (RG 19% Heroin-Hydrochlorid) transportierte. Die Beiden wurden von der Polizei angehalten, bevor E.________ das Heroingemisch den Abnehmern verkaufen konnte.