1.2.1 Als Fahrer des Läufers E.________ (sep. Verfahren), indem er diesen in der Zeit von anfangs Mai 2020 bis 02.06.2020 drei Mal auf einer Auslieferfahrt chauffierte. Anlässlich dieser Auslieferfahrten transportierte der Beschuldigte pro Mal mind. 50 Gramm Heroingemisch, ausmachend total mind. 150 Gramm Heroingemisch resp. mind. 28.5 Gramm reines Heroin (angenommener RG mind. 19%), welches E.________ dann diversen Abnehmern verkaufte. 1.2.2 [s. unten] 1.2.3 [s. unten]