Der Reinheitsgrad schwankt zwischen 18 % und 28 %. Zu Gunsten des Beschuldigten stellt die Kammer auf dem Mittelwert von 23 % ab, wobei die Durchschnittswerte nur unwesentlich höher ausfallen. Ein Abstellen auf dem gewichteten Durchschnittswert, d.h. unter Einbezug der sichergestellten Mengen Heroingemische, erscheint nicht sachgerecht, da es einerseits zufällig sein dürfte, wieviel Heroin sichergestellt werden konnte bzw. wie gross die Proben ausfielen und andererseits keine Korrelation zwischen der Menge und dem Reinheitsgrad ersichtlich ist. Somit ist von einem durchschnittlichen Reinheitsgrad von 23 % auszugehen.