9.3.3 Reinheitsgrad Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung darf bei fehlendem sichergestellten Heroin davon ausgegangen werden, dass es Drogen von mittlerer Qualität sind, solange keine Analyse vorliegt und es keine Hinweise auf eine besonders reine oder gestreckte Substanz gibt (BGE 138 IV 100 E. 3.5). In der Praxis wird in solchen Fällen regelmässig auf von Fach- und Ermittlungsbehörden erstellte Durchschnittsbzw. Mittelwerte abgestellt (insbesondere der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRM; vgl. pag. 174 ff.). Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vorwurf gemäss Ziff.