Mit der Vorinstanz sind gestützt auf die Aussagen von D.________ in Verbindung mit den aus den Verfahrensakten PEN 22 87 ersichtlichen Ermittlungsergebnissen, die für jedes nachgenannte Datum GPS-Lokalisierungen, Audioaufnahmen und/oder Observationsergebnisse als Nachweis bereithalten, somit die folgenden Lieferungen als erstellt zu erachten: Lieferung Nr. Datum Fundstelle Deliktsblatt Aussagen D.________. (Akten PEN 22 87) (vorliegende Akten) 1. 20.09.19 pag. 213-215 pag. 182, Z. 197 ff.