Mégane bestätigen seine auf Vorhalte getätigten Aussagen. Die Beteuerungen des Beschuldigten, nichts von den Aktivitäten des beherbergten Läufers gewusst zu haben, überzeugen mit Blick auf sein Aussageverhalten nicht. Gemäss einem abgehörten Telefonat zwischen ihm und D.________ vom 20. September 2019 stand er bezüglich des Umgangs mit dem beherbergten Läufer in direktem Austausch mit «L.___(Alias)», dem Kopf des bekannten Teils der Organisation (pag. 200 f.). Gegenüber D.________ gab er ferner an, der «Junge» solle sich tagsüber nicht aus der Wohnung begeben, damit er nicht gesehen würde (pag.