__ und dem Beschuldigten würden nicht den vorliegend fraglichen Tatzeitraum betreffen. Eventualiter sei die angeblich veräusserte Menge reinen Heroin-Hydrochlorids aus mehreren Gründen zweifelhaft. Die von der Vorinstanz als erstellt erachteten 13 Lieferungen zu je 450 Gramm Heroingemisch würden zuweilen auf pauschalen Bestätigungen von D.________ zu fragwürdigen Vorhalten basieren. Effektiv erstellt seien lediglich 4 Lieferungen. Weiter würden die zur Ermittlung des mittleren Reinheitsgrads herangezogenen Testmengen teils aus nicht nachvollziehbaren Quellen stammen.