In dieser Zeitspanne nahm der unbekannte Läufer in der Wohnung und in Gegenwart des Beschuldigten mind. 14 Drogenpakete à je mind. 450 Gramm Heroingemisch von D.________ entgegen und verkaufte dieses in Portionen à 25 Gramm weiter, so dass mit Unterstützung des Beschuldigten mind. 6300 Gramm Heroingemisch resp. 1965.6 Gramm reines Heroin (angenommener Reinheitsgrad: 31% Heroin-Hydrochlorid) in Umlauf gebracht wurden. Für die Beherbergung des Läufers erhielt der Beschuldigte ca. CHF 1'300.00 bis 1’500.00 pro Monat.