Was er dagegen vorbrachte – soweit er überhaupt bereit war, auszusagen –, ist nicht glaubhaft. So antwortete er jeweils nur auf unverfängliche Fragen oder wich den Fragen aus, stellte Gegenfragen oder beharrte ganz allgemein darauf, dass man ihm nichts nachweisen könne, da keine Drogen bei ihm sichergestellt worden seien und er keinen direkten Kontakt zu den Drogen gehabt