251 ff.), auf die im Einzelnen noch einzugehen sein wird, musste davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte als fester, in der Rolle wechselnder Bestandteil in die Organisation eingegliedert war. Diese Annahme wurde in der Folge dadurch bestärkt, dass der Beschuldigte bei der Anhaltung vom 3. Juni 2020 in seinem Fahrzeug den Läufer E.________ mitführte, bei dem Heroin sichergestellt werden konnte (pag. 554; pag. 566; pag. 657 f.), und der Mitinvolvierte D.________