8. Zum Aussageverhalten des Beschuldigten im Allgemeinen, zu seinem Wissen und Willen sowie zur Struktur der Organisation Dem Beschuldigten werden in Ziff. I.1. AKS Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen, die er allesamt begangen habe im Wissen darum, dass er im Drogenhandel tätig sei und die Arbeit, die er mache, illegal sei. Er sei als Mitglied einer hierarchisch aufgebauten kriminellen Organisation in verschiedenen (im Rahmen der Beweiswürdigung separat abgehandelten) Funktionen