5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Der Beschuldigte erklärte die Berufung betreffend die Schuldsprüche (Ziff. I.1.1 – I.1.4 und I.2 des erstinstanzlichen Urteils), den Sanktionenpunkt inkl. Kostenauflage und Verweigerung einer Entschädigung für die zu erfolgenden Freisprüche (S. 3 des erstinstanzlichen Urteils), die Landesverweisung (S. 3 des erstinstanzlichen Urteils) und die Einziehung zur Vernichtung von diversen Gegenständen (Ziff. III.2 des erstinstanzlichen Urteils).