wird in Sicherheitshaft belassen. Die Verlängerung der Sicherheitshaft wird vorerst bis 27.07.2022 (3 Monate) angeordnet (Art. 231 i.V.m. Art. 227 StPO). [Begründung zur Verlängerung der Sicherheitshaft] 2. Folgende Gegenstände werden zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB):