Schliesslich erübrigt sich bei diesem Ergebnis die Prüfung der hypothetischen Kausalität – also die Frage, ob bei Vornahme der gebotenen Handlung (in casu der Wegweisung) der Erfolg mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit ausgeblieben wäre (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_132/2016 vom 16. August 2016 E. 3.2.1). In Anbetracht des Umstands, dass die Gäste des Takeaways trotz des Hinweises, dass die Terrasse geschlossen sei, auf dieser verblieben sind, kann zumindest fraglich sein, ob ebenjene Gäste die Terrasse bei einer expliziten Wegweisung verlassen hätten (vgl. Beweisergebnis der Vorinstanz: «Als einige Perso-