diese zu verlassen. Wird der Hinweis dergestalt als Wegweisung verstanden, entfiele die Strafbarkeit auch aus diesem Grund. In den Strafbefehlen wird den Beschuldigten einzig vorgeworfen, die Gäste nicht weggewiesen zu haben. Von einer konsequenten Wegweisung, wie sie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Berufungsbegründung fordert, ist in den Strafbefehlen nicht die Rede.