StGB legt den Fokus nicht nur auf die Qualität der Strafnorm an sich, sondern auch auf die Voraussehbarkeit einer Bestrafung für den (Nicht-)Handelnden. Massgeblich ist, dass das Gesetz so präzise formuliert ist, dass der Bürger sein Verhalten danach richten und die Folgen eines bestimmten Verhaltens mit einem den Umständen entsprechenden Grad an Gewissheit erkennen kann. Wie dargelegt, findet sich weder in der Verordnung noch in deren Anhang oder den Erläuterungen eine allgemeine Wegweisungspflicht.