Urteil des EGMR, Larissis Dimitrios gegen Griechenland vom 24. Februar 1998, Recueil CourEDH 1998-I S. 362). Im Zusammenhang mit Unterlassungen gilt es mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot darüber hinaus zu beachten, dass der Vorwurf, eine bestimmte Handlung nicht vorgenommen zu haben, unter Umständen problematisch erscheint, weil er jedem jederzeit gemacht werden kann und damit höchst unpräzis ist (vgl. zur Problematik: NIGGLI/MUSKENS in: Basler Kommentar, Strafrecht, 4. Auflage 2019, N 5 zu Art. 11 StGB). Art. 1 StGB legt den Fokus nicht nur auf die Qualität der Strafnorm an sich, sondern auch auf die Voraussehbarkeit einer Bestrafung für den (Nicht-)Handelnden.