StGB darf eine Strafe oder Massnahme nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt. Gemäss Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (nachfolgend: EGMR) und des Bundesgerichts liegt der Fokus dabei nicht nur auf der Qualität der Straf-