9 den, dass die Gäste ihr Essen in den Innenräumlichkeiten bestellen und entgegennehmen müssen. Dieses erarbeitete und umgesetzte Schutzkonzept hat in den Tagen und Wochen vor dem hier relevanten Ereignis offenbar funktioniert und zu keinen Beanstandungen seitens der Behörden Anlass gegeben (vgl. bspw. pag. 06 f. Z. 66 ff.). Namentlich kam es – soweit bekannt – bis zum 17. Februar 2021 zu keinen Menschenansammlungen vor dem Betrieb bzw. auf der Terrasse.