Dem Anzeigerapport vom 10. März 2021 (pag. 02) kann entnommen werden, dass die rapportierenden Polizisten die Gruppen im Nachgang einzeln angesprochen bzw. weggewiesen haben. Zudem wird auf der Fotodokumentation (pag. 14 bzw. pag. 014) ausdrücklich festgehalten, dass sich neben den mindestens 30 auf der Fotografie erkennbaren Personen noch weitere Personen hinter den Gruppen g und h bzw. ausserhalb des Bildes befunden hätten. Im Ergebnis erscheint die Personenzahl von 40-50 aufgrund der Fotodokumentation sowie der unmittelbaren Wahrnehmungen der rapportierenden Polizisten nicht als offensichtlich unrichtig und hat damit als erstellt zu gelten. Zugleich wird aus pag. 14 bzw. pag.