7. Angeklagter Sachverhalt Den Beschuldigen 1 und 2 (nachfolgend: Beschuldigte) wird gemäss gleichlautenden Strafbefehlen vom 29. April 2021 vorgeworfen, dass sie als Mitinhaber des F.________ (Restaurant) die Konsumation auf der Terrasse des F.________ (Restaurant) trotz behördlich verordneter Schliessung zugelassen hätten. Auf der Terrasse hätten sich ca. 40-50 Personen befunden, welche die zusammengestellten Tische und Bänke als Stehtische benutzt und Getränke sowie Snacks konsumiert hätten. Die Beschuldigten hätten die Gäste nicht weggewiesen (pag. 21 PEN 21 516 und pag. 021 PEN 21 517).