202). 4.3 Anträge des Beschuldigten 2 Der Beschuldigte 2 beantragt in seiner Stellungnahme vom 21. November 2022, das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 30. März 2022 bzw. 11. Juli 2022 sei in Abweisung der Berufung der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern vollumfänglich zu bestätigen und er sei demnach vollumfänglich freizusprechen von der Anschuldigung der Widerhandlung gegen die Covid-19-Verord- nung besondere Lage, angeblich begangen am 17. Februar 2021, ca. 17:24 Uhr bis 18:10 Uhr, am E.________ (Adresse).