(Adresse) und die Beschuldigten 1 und 2 seien zu verurteilen zu einer Busse von je CHF 1'000.00 sowie zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (pag. 157). 4.2 Anträge des Beschuldigten 1 Der Beschuldigte 1 beantragt in seiner Stellungnahme vom 21. November 2022, er sei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage, angeblich begangen am 17. Februar 2021 in E.________ (Adresse) freizusprechen, ihm sei eine Entschädigung für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte auszurichten und die Verfahrenskosten seien vollumfänglich dem Staat aufzuerlegen (pag.