2 4. Anträge der Parteien 4.1 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragt in ihrer schriftlichen Begründung, die Beschuldigten 1 und 2 seien schuldig zu erklären der Widerhandlung gegen die Co- vid-19-Verordnung besondere Lage, begangen am 17. Februar 2021, ca. 17:27 Uhr bis 18:10 Uhr in E.________ (Adresse) und die Beschuldigten 1 und 2 seien zu verurteilen zu einer Busse von je CHF 1'000.00 sowie zu den erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (pag.