1. Zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Polizeihaft von 1 Tag. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. Während der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet (inkl. halbjährlicher Abstinenzkontrolle hinsichtlich unbefugten Konsums von Betäubungsmitteln, namentlich Kokain und Heroin). 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total CHF 12'088.00.