Der Bargeldbetrag von CHF 53.50 wurde anlässlich der Hausdurchsuchung vom 19. Juni 2020 in einer Geldkassette im Heizungsraum gefunden, in welcher sich auch drei Heroinsteine und ein Kokainstein befanden (pag. 154). Aufgrund dieses Fundorts liegt es nach Ansicht der Kammer auf der Hand, dass es sich bei diesem Bargeld entweder um Erlös aus dem Betäubungsmittelhandel handelt oder dass es zumindest – allenfalls als Wechselgeld – beim Betäubungsmittelhandel verwendet wurde. Gleiches gilt aus Sicht der Kammer für den Bargeldbetrag von CHF 63.30, welchen der Beschuldigte bei seiner Anhaltung im T.__