25. Kostendeckungsbeschlagnahme Mit Verfügung vom 26. Oktober 2020 beschlagnahmte die Staatsanwaltschaft einen Bargeldbetrag von CHF 250.00, welchen der Beschuldigte auf sich trug (pag. 179 f.). Des Weiteren beschlagnahmte sie mit Verfügung vom 12. April 2021 einen Bargeldbetrag von CHF 63.60, den der Beschuldigte bei der polizeilichen Anhaltung vom 19. Juni 2020 auf sich trug (pag. 7 und 182 f.), sowie einen in einer ebenfalls beschlagnahmten Geldkassette aufgefundenen Bargeldbetrag von CHF 53.50 (pag. 154 und 182 f.).