Erstinstanzliches Verfahren Fürsprecher B.________ machte vorinstanzlich eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 8'371.50 (inkl. Auslagen und MWST) geltend (pag. 403 f.), was einem Zeitaufwand von 37 Stunden entspricht. Nach wohl mit der Dauer der Hauptverhandlung begründeter Reduktion auf 34.5 Stunden bestimmte die Vorinstanz das vom Kanton Bern auszurichtende amtliche Honorar auf CHF 7'904.00 (Ziff. IV des vorinstanzlichen Urteilsdispositivs). Dies ist zu bestätigen.